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Anmeldung der Arbeitnehmer/-innen AHV

AHV – Anmeldung neuer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen

Ab 1. Juli 2008 sind alle Arbeitgeber gemäss Artikel 136 Absatz 1 der Verordnung über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVV) gesetzlich dazu verpflichtet, jeden neuen Mitarbeiter und jede neue Mitarbeiterin innert eines Monats nach Stellenantritt bei der zuständigen Ausgleichskasse anzumelden.
Dazu stehen Ihnen folgende drei Möglichkeiten zur Verfügung: 
1.      PartnerWeb (online)
2.      Formular (per Post einsenden, Download auf www.akso.ch)
3.      Email
Für detaillierte Auskünfte oder bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung